Die MVVG informiert, dass die neuen Schülerfahrausweise für das dieses Schuljahr in der ersten oder zweiten Schulwoche kommen sollen. Bis dahin werden alle Schülerinnen und Schüler auch ohne Fahrschein befördert.

Ab dem 25.09.2023 muss jeder Fahrgast einen gültigen Fahrschein vorweisen können. Ist dies nicht möglich, werden die Daten des Fahrgastes aufgenommen und im Wiederholungsfall von der Beförderung ausgeschlossen.

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